Auszug aus der Satzung:
§ 10 Das Präsidium
Das Präsidium besteht aus:
dem Präsident,
dem Schatzmeister,
dem Vizepräsidenten, Vorsitzender der Fachgruppe Hotel
dem Vizepräsidenten, Vorsitzender der Fachgruppe Gaststätten
dem Vorsitzenden des Berufsbildungsausschusses,
dem Vorsitzenden Junge DEHOGA
dem Beisitzer für handwerkliche Eishersteller
vier Beisitzern für strukturelle Aufgaben.
2. Der Präsident vertritt den Landesverband gerichtlich und außergerichtlich allein oder die Vizepräsidenten und der Schatzmeister gemeinsam.
3. Das Präsidium leitet die Geschäfte nach Maßgabe der Beschlüsse der Delegiertenkonferenz.
Es übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
4. Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn mindestens 6 seiner Mitglieder anwesend sind.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.
5. Das Präsidium beauftragt den Hauptgeschäftsführer mit der Erledigung der laufenden Angelegenheiten im Rahmen der Satzung und zur Umsetzung seiner Beschlüsse.
6. Das Präsidium arbeitet nach einer vom Landesvorstand vorgegebenen Geschäftsordnung.
Mitglieder im Präsidium