Im Zuge der Lockerungen in den anderen Bundesländern, insbesondere in Thüringen, wo bereits seit 7. Februar 2022 eine 3-G Regel für Restaurants eingeführt wurde, muss sich auch Sachsen-Anhalt der Frage stellen.
Eine mitteldeutsche Lösung wäre hier sehr zu begrüßen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Der DEHOGA Sachsen-Anhalt e.V. steht zu Gesprächen jederzeit zur Verfügung!