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37 PROZENT DER GASTGEWERBLICHEN BETRIEBE BANGEN WEITER UM IHRE EXISTENZ DEHOGA-Präsident Zöllick „Einen Lockdown darf es nicht mehr geben“ ... mehr

Ab dem 03. August 2021 gilt die Änderung der Vierzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

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Erstellt endlich langanhaltende Strategien! Kein Unternehmen kann ohne langfristiges Denken und Handeln bestehen!! Doch genau dazu sind sie seit... mehr

Ab dem 17. Juni 2021 gilt die Änderung der Vierzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

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Der DEHOGA Sachsen-Anhalt e.V. zeigt absolutes Unverständnis für die in Planung stehende 14. Eindämmungsverordnung des Land Sachsen-Anhalts.... mehr

Seit Monaten ist Deutschland geprägt von unterschiedlichen Landesverordnungen. Wer noch die Übersicht behalten will, braucht Zeit. Wer verreisen... mehr

Ab dem 02. Juni 2021 gilt die Änderung der Dreizehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

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Nicht nur die Gastgeber verzweifeln am Aufwand der Zugangsbeschränkungen – auch immer mehr Zweifel und Verzweiflung kommen bei den Gästen auf. ... mehr

In den letzten Tagen kam es vermehrt zur Rückfrage bezüglich der Dokumentation von der Zugangsvorraussetzung nach §1 Abs. 3.. Wir haben dazu mit... mehr

Ab dem 25. Mai 2021 gilt die Dreizehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Verordnung & FAQ Verordnung 13. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung —... mehr

DEHOGA Sachsen-Anhalt e.V.

Stieglitzweg 27
39110 Magdeburg

Tel.: 0391 56 171 93
Fax: 0391 56 171 94

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