Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro steigen – ein Plus von 8,4 Prozent – und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro, was einer weiteren Steigerung um 5,0 Prozent entspricht. Insgesamt ergibt sich damit ein Anstieg um 13,9 Prozent innerhalb von zwei Jahren.
Zur heutigen Entscheidung der Mindestlohnkommission erklärte DEHOGA Bundesverband-Präsident Guido Zöllick in einem an die Medien versandten Statement:
„Die Kommission hat mit ihrem Beschluss gezeigt, dass sie in der Lage ist, ausgewogene Kompromisse zu finden – unter Berücksichtigung der Tarifentwicklung und der gesamtwirtschaftlichen Lage. Entscheidend ist, dass diese Abwägung unabhängig von politischen Einflussnahmen erfolgte. Löhne dürfen nicht zum Spielball politischer Interessen werden. Vor diesem Hintergrund sollte die politische Debatte um den Mindestlohn nun beendet sein.“
Zugleich betonte Zöllick die großen Herausforderungen, vor die die beschlossene Erhöhung viele gastgewerbliche Betriebe stellt: „Die Branche mit rund 2,2 Millionen Beschäftigten steht ohnehin unter erheblichem wirtschaftlichen Druck. Die deutlichen Personalkostensteigerungen verschärfen die Situation weiter.“ Der DEHOGA Bundesverband-Präsident appellierte daher an die Politik, die Betriebe nicht allein zu lassen und gezielte entlastende Maßnahmen zu prüfen.
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