Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Meldepflicht in Beherbergungsstätten (§§ 29–30 BMG) für deutsche Staatsangehörige. Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft bleiben jedoch meldepflichtig.
Diese Änderung wirft in der Praxis viele Fragen auf. In unseren FAQs beantworten wir die wichtigsten Punkte zu den neuen Anforderungen und organisatorischen Anpassungen für Beherbergungsbetriebe.