DEHOGA enttäuscht über Corona-Maßnahmen

Pressekonferenz 15. April 2020 der Bundesregierung

Im Gegensatz zu anderen Branchen wurde unserer Branche bei der Bundespressekonferenz auch weiterhin die Möglichkeit einer Öffnung verwehrt, sogar in den Entscheidungen überhaupt nicht mit einbezogen. In der Pressekonferenz am 16. April 2020 der Landesregierung konnten wir den Worten von Frau Grimm-Benne entnehmen, dass in unserem Bundesland über eine Öffnung unter Einhaltung der in der 2. Verordnung festgehaltenen Voraussetzungen am 30.04.2020 beraten wird.

Eine Branche, die als erstes geschlossen wurde und nun an letzter Stelle einer möglichen Öffnung in Betracht kommt. Alleine diese 2 Tatsachen verdeutlichen den wirtschaftlichen Einschnitt. Wir weisen an dieser Stelle explizit darauf hin, dass durch diese Entscheidung auch Zulieferer (wie z.Bsp. Bäcker, Fleischer, regionale Lieferanten, Großhandel und viele mehr) extrem mit betroffen sein werden.

Kein Unternehmer kann auf eine solange Zeit diese enormen Umsatzausfälle kompensieren, zumal diese Ausfälle in unserer Branche oftmals bei 100 % liegen und unverschuldet sind.

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass es hier eine Branche trifft, die tagtäglich mit Hygieneanforderungen arbeitet und durchaus Hygienepläne umsetzbar gestalten kann, selbstverständlich mit Sensibilität auf die Gesamtsituation. Bezogen hierauf und unter Berücksichtigung der verschiedenen Betriebstypen hätte eine mögliche eingeschränkte Öffnung kommen können und müssen!

Auch die Herausforderungen für die Arbeitnehmer steigen mit der getroffenen Handhabung extrem. Weder ist klar wie lange sie in Kurzarbeit verweilen müssen, noch reichen 60%/67% dauerhaft aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies wird sich auch auf die gesamte Branche dauerhaft auswirken und den (Fach-)Kräftemangel verstärken.

Mit dem „Durstarten“ der anderen Branchen, werden die Mitarbeiter in diese ausweichen, um wieder Stabilität für sich zu erzielen. Wie sollen Auszubildende derzeit ausgebildet werden, wenn „Das Arbeiten am Gast“ die Grundlagen ist?!

Hier fordern wir, das Kurzarbeitergeld auf mindestens 80 % hochzusetzen und ebenso für Auszubildende dies zu ermöglichen ab dem ersten Tag unter der Berücksichtigung, dass der Betrieb die Differenz für den Auszubildenden auf 100 % bezahlt, damit der Lebensalltag der jungen Menschen gewährleistet ist.

Da absehbar ist, dass keine zeitnahe Rückkehr in die Normalität stattfinden wird, die Öffnungen mit Einschränkungen einhergehen werden, wird es auf lange Sicht nicht möglich sein, die laufenden Kosten aus den reduzierten Einnahmen zu decken, sowie aufgenommene Kredite zu tilgen. Daher ist es aus unserer Sicht notwendig die Mehrwertsteuer einheitlich in der Gastronomie dauerhaft auf 7 % für Speisen zu senken!

Des Weiteren ist ein Rettungs- und Entschädigungsfonds notwendig! Dieser muss uneingeschränkt allen Betrieben zugänglich sein! Eine hohe Verschuldung dieser Branche darf nicht weiterhin entstehen, da diese durch Überschuldungen zu dauerhaften Schließungen führen werden! Schließungen in einer Branche, die die Grundlage des Gesamttourismus darstellt!

Wir sind uns der Verantwortung der Regierung sowohl aus gesundheitlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht gegenüber der Bevölkerung im Klaren und bieten unsere Unterstützung bei der geordneten Wiederaufnahme der Tätigkeiten innerhalb der Gastgeber Sachsen-Anhalts an! Auch unsere Betriebe sind sich der großen Verantwortung bewusst und werden Hygienepläne erstellen und gewissenhaft umsetzen!