Maßnahmen im Land durch Corona-Kriese

In Bezug auf die Öffnung am 18.05.2020 und der bestehenden Auflagen für die Öffnung muss der Ministerin wohl nicht klar gewesen sein, dass in vielen kreisfreien Städten/Landkreisen die Personaldecke in Gesundheits- und Ordnungsämtern sehr dünn ist. Dies wird sich negativ auf die möglichen Öffnungen der Speisenwirtschaft ab dem 18.05.2020 auswirken.

Der DEHOGA Sachsen-Anhalt e.V. fordert deshalb zu einem einfachen Verfahren unter Beachtung des Hygienekonzeptes, welches im Wirtschaftsministerium vorliegt und gemeinsam mit den Verbänden und Kammern erarbeitet wurde.

Eine Öffnung sollte dadurch möglich sein, dass man das auf das Unternehmen angepasste Hygienekonzepte einreicht und eine Begehung der Behörde nicht zwingend vorab notwendig ist, dies kann bei der Antragstellung durch Fotos dokumentiert werden.

Des Weiteren fordern wir in der angekündigten 6. Verordnung eine zeitnahe Information für das Betreiben von Schankwirtschaften, Diskotheken und Bars, da auch diese als Unternehmer unverschuldet schließen mussten. Viele dieser kleinen Kneipen, Bars und Diskotheken zählen als Kulturgut in Sachsen-Anhalt und müssen ihre Tätigkeit zeitnah aufnehmen dürfen. Diese Unternehmen trifft die Situation noch stärker, da viele als Einzelunternehmen und Kleinstunternehmen geführt werden und in den letzten 8 Wochen ihren Lebensunterhalt selbst tragen mussten. Sie waren nicht berechtigt Kurzarbeitergeld zu beantragen und in vielen Fällen wurde die Grundsicherung abgelehnt.

Wir fordern ein klares Statement für die Hoteliers für Buchbarkeit Gäste aus anderen (Bundes-) Ländern. In der Pressekonferenz von gestern wurde der 28.05.2020 in Aussicht gestellt. Dieses Datum muss bestätigt werden, da Buchungsanfragen aus andern Bundesländern bereits heute schon eingehen und der Unternehmer nicht aussagekräftig ist. Erfahrungsgemäß sucht der reisende Gast nicht tagelang nach seinem Reiseziel, sondern bucht das schnellstmögliche Ziel. Somit sind unsere Hoteliers im Wettbewerb zu anderen Bundesländern unterlegen. Das kann nicht im Sinne der Politik sein, dass man einen solchen Wettbewerbsnachteil hervorruft. Vielmehr sollte es im Interesse der Politik liegen, zahlende Gäste nach Sachsen-Anhalt zu holen, um zukünftig wieder wirtschaftliche Betriebe zu haben.

Der DEHOGA Sachsen-Anhalt fordert weiterhin für die Hotellerie und Gastronomie einen Rettungsfons aus Mitteln von Bund und Ländern!