Umso erschreckender ist es, dass die Landesgrenzen den Wettbewerb grundlegend verzerren! Muss man in unsrem Land einen aktuellen Testnachweis in Hotellerie und (Innen-)Gastronomie vorweisen, so kann man in benachbarten Bundesländern sich für einen Besuch spontan entscheiden, da keine Testpflicht festgehalten ist (gekoppelt an den Inzidenzwert). Wofür wird sich der Gast, der Spontanität leben möchte, entscheiden?!
Unsere Landespolitik war in den letzten Monaten flexibel und stellte sich schnell auf neue Situationen ein. So wurde die vergangene Verordnung, die ursprünglich bis 13. Juni 2021 gelten sollte, vorzeitig ersetzt und erlangte eine Gültigkeit bis 29. Juni 2021.
Ist man nun auch flexibel genug, sich den Nachbarbundesländern anzupassen und erneut vorzeitig zu handeln?! Wir haben die Problematik der enormen Wettbewerbsverzerrung – vor allem an den Landesgrenzen – bereits kommuniziert. Nimmt die Politik tatsächlich eine derartige Verzerrung bis Ende Juni 2021 in Kauf?!
Eine solche Verzerrung über diesen Zeitraum, wo jeder Tag zählt, bedeutet für viele ein Ausbleiben von Gästen und damit ein Ausbleiben von Einnahmen! Wir appellieren stark an das wirtschaftliche Denken und Handeln innerhalb der Politik!
Es muss flexibel und vor allem zeitnah durch die Politik gehandelt werden!