Löschung rufschädigender Internetbewertungen durch LVM-Rechtsschutz 

Es ist gängige Praxis, sich bei der Wahl für ein Hotel oder Restaurant, an Internetbewertungen zu orientieren. Was aber, wenn rufschädigende Einträge veröffentlicht wurden? 

In Zeiten von Google, Booking.com, TripAdvisor, Yelp, HolidayCheck und Co. ist es üblich, nach einem Hotel oder Restaurant online zu recherchieren und zu buchen. 57 Prozent der Deutschen schauen sich regelmäßig Bewertungen im Internet an. Acht von zehn Reisenden beginnen die Suche nach einer Unterkunft auf Google, wo wiederum die gängigen Internetportale an erster Stelle der Suchresultate erscheinen. 

Gute Bewertungen sind für den Unternehmer, wie für den potenziellen Gast von essenzieller Bedeutung. Jedem Hotelier und Gastronom ist daher daran gelegen, möglichst viele gute Bewertungen zu erhalten und auf diesem Weg sein Image und seine Marktposition auszubauen. Ein positives Bewertungsmanagement ist nicht einfach zu erzielen. Für die Umsatzsteigerung sind Anzahl sowie Inhalt der Rezensionen gleichermaßen von Bedeutung. Zudem ist erforscht, dass mehr Leute auf die Bewertungen im Netz als den Einschätzungen von Experten oder den Empfehlungen von Freunden und Bekannten vertrauen. Doch zuletzt häuften sich Klagen über unseriös verfasste oder gar gekaufte Bewertungen. Was taugen also Einträge auf TripAdvisor und Co., bei denen nicht  sicher ist, ob der Autor wirklich je im Restaurant gespeist oder im Hotel genächtigt hat? Auffällig ist, dass die Beliebtheitslisten meistens nicht den Bewertungen der Profis folgen. Nicht kulinarisch anspruchsvolle Lokale erhalten die besten Bewertungen, sondern meist jene mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis – ähnlich verhält es sich bei den Hotels. Und je mehr Bewertungen es gibt, desto glaubwürdiger ist das Resultat. 

Der richtige Umgang mit negativen und gefälschten Bewertungen 

Für viele Hoteliers oder Gastronomen kommt ein negatives Feedback aus heiterem Himmel. Nur die wenigsten Gäste wenden sich bei Unzufriedenheit noch direkt vor Ort an sie. Onlinebewertungen werden anonym abgegeben, wodurch sie von Konsumenten leichter und schneller als eine direkte Beschwerde oder Mängelbekanntgabe vorgenommen wird. Auch gefälschte Bewertungen von der Konkurrenz sind keine Seltenheit und werden zu einem ernsten Problem, wenn sie nicht entfernt werden. Erweist sich eine Bewertung als falsch oder vermeintlich gefälscht, sollte der Unternehmer recherchieren und sich um die Löschung der Rezension kümmern. 

Gut zu wissen: Bei geschäftsschädigenden oder gar die Persönlichkeit verletzenden Rezensionen helfen professionelle Anbieter bei der Prüfung und Entfernung dieser Posts. 

Die Rechtsschutzversicherung der LVM vermittelt z. B. den Dienstleister „Dein guter Ruf“ (85% Erfolgsquote) und übernimmt die Kosten. 

Dein guter Ruf zeichnet sich aus durch: 

  • 85%ige Erfolgsquote 
  • Schnelles und diskretes Handling 
  • Keine Selbstbeteiligung 
Robert Mänl

Tel.: 0251 702 7791 2334

E‑Mail: r.maenl​[at]​lvm.de

Thomas Wiese

Tel.: 0251 702 7791 2304

E‑Mail: t.wiese​[at]​lvm.de